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Wichtige Mitteilung

20.08.2021 12:05

Da der Main-Kinzig-Kreis aktuell eine Inzidenz >35 hat, gelten ab 19.8.2021 folgende Regelungen laut des hessischen Eskalationskonzeptes:
"Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV."

Für den TSC Hanau bedeutet das, dass ab sofort die 3-G-Regel zu beachten ist!

Hierzu bitten wir um Vorlage folgender Nachweise (diese sind immer mitzuführen) beim Trainer vor Beginn des Unterrichtes:

  • Als genesen gelten Personen, die eine Bescheinigung über einen positiven PCR Test bzw. eine überstandene Corona Erkrankung haben. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Davor und danach gilt die Person als ungeimpft und nicht genesen.
  • Vollständig geimpft sind Personen 14 Tage nach Verabreichung der für den entsprechenden Impfstoff notwendigen Dosen. Dies ist durch den Impfausweis oder das Impfzertifikat nachzuweisen.
  • Alle anderen Teilnehmer benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder POC Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) eines zertifizierten Testzentrums in schriftlicher oder elektronischer Form.
Personen, die o. a. Kriterien nicht erfüllen dürfen NICHT am Training teilnehmen!
 
Für Mitglieder, die in Kahl oder Karlstein-Dettingen trainieren, gibt es aktuell noch keine Änderungen.
 
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

 

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