Der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. verurteilt jede Form von Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft auf das Schärfste und unterstreicht damit die Haltung des Deutschen Tanzsportverbands.
Jegliche Form von Gewalt, ob körperlicher, seelischer oder interpersonaler Art, wird von unserem Verein geächtet. Diese Grundhaltung ist in der Satzung des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. unter § 1 Absatz 8 verankert und wird durch die Erstellung eines Konzepts zur Prävention interpersonaler Gewalt (PiG) konsequent weitergeführt.
Kinder und Jugendliche verdienen unsere besondere Wertschätzung und Anerkennung. Sie benötigen – auch in unserem Verein – gute Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung sowie Schutz und Unterstützung durch die Gemeinschaft.
Dieses Schutzkonzept wird ernst genommen, aktiv umgesetzt, regelmäßig überprüft und an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Zudem wird es transparent kommuniziert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Tanzsportverbandes zum Thema Gewaltprävention sowie bei der Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Initiative wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen.
Unser Konzept zur Prävention interpersonaler Gewalt, kurz PiG, stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt.
Es richtet sich jedoch grundsätzlich gegen jede Form interpersonaler Gewalt in allen Altersgruppen. Die hier formulierten Grundsätze und Regeln finden daher in unserem Verein bei sämtlichen Fällen interpersonaler Gewalt Anwendung.
Angesichts der zunehmenden öffentlichen Sensibilisierung für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie für sexuellen Missbrauch junger Menschen möchte der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. seine klare Haltung hierzu deutlich zum Ausdruck bringen.
Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, unter anderem auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes.
Sie treten für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. appelliert daher an alle Mitglieder sowie an alle Trainerinnen und Trainer, sich aktiv für den Kinderschutz und das Recht junger Menschen auf Unversehrtheit einzusetzen und die folgenden Leitlinien zu beachten.
Die Trainerinnen und Trainer des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. weisen ihre grundsätzliche Eignung für ihre Tätigkeit im Verein durch verschiedene Verpflichtungen und Nachweise nach.
Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsprofil können unterschiedliche Anforderungen gelten.
Alle Trainerinnen und Trainer des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. unterzeichnen den Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes e.V. Der Ehrenkodex befindet sich im Anhang dieses Schutzkonzepts.
Der unterzeichnete Ehrenkodex wird zusammen mit dem jeweiligen Trainer*innenvertrag in der digitalen Datenbank des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. aufbewahrt.
Die Kontrolle der Vollständigkeit des einzureichenden Ehrenkodex der verpflichteten Personen obliegt dem Vorstand.
Der Ehrenkodex ist einmalig abzugeben und muss nicht regelmäßig erneuert werden.
Zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes sind alle Personen, die im Verein regelmäßig oder wiederkehrend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Die Vorlage erfolgt jeweils zu Beginn der Tätigkeit. Zum Zeitpunkt der Vorlage darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als zwölf Monate sein.
Eine erneute Vorlage ist alle drei Jahre erforderlich. Die Nachverfolgung erfolgt durch den Vorstand des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V.
Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Vereins erforderlich.
Für ehrenamtlich tätige Personen stellt der Verein auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der das erweiterte Führungszeugnis beim zuständigen Bürgeramt in der Regel gebührenfrei beantragt werden kann.
Trainerinnen und Trainer, die für ihre Tätigkeit eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erhalten, beantragen das Führungszeugnis eigenständig. Die entstehenden Kosten werden vom Verein nicht erstattet.
Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Alle Personen, die kurzfristig als Kinder- und Jugendtrainer*innen im Verein eingesetzt werden, unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. Diese befindet sich im Anhang dieses Schutzkonzepts.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die betreffenden Personen, für das Thema Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert zu sein und keine Straftaten im Sinne der folgenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches begangen zu haben:
Darüber hinaus verpflichten sich die kurzfristig als Kinder- und Jugendtrainer*innen eingesetzten Personen durch ihre Unterschrift zur Einhaltung des Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes e.V.
Im Verein tätige Kinder- und Jugendtrainer*innen nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema Prävention interpersonaler Gewalt (PiG) teil.
Die Ansprechpartner*innen für Prävention interpersonaler Gewalt absolvieren alle zwei Jahre Fortbildungen im Umfang von mindestens zwei Lerneinheiten zum Thema PiG.
Gemäß der Satzung des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. ist ein Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein grundsätzlich möglich.
In § 6 Absatz 4 heißt es hierzu:
Der Ausschluss aus dem Verein kann unter anderem erfolgen:
Hierzu gehört unter anderem die Verletzung des Ehrenkodex gemäß § 1 Absatz 8 der Vereinssatzung im Umgang mit und bei der Betreuung von minderjährigen Vereinsmitgliedern.
Dies gilt auch bei Verfehlungen eines Mitglieds gegenüber minderjährigen Vereinsmitgliedern, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen.
Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn ein Mitglied außerhalb des Vereins wegen eines einschlägigen Delikts belangt wurde.
Außerdem kann sich der Vorstand vorbehalten, ein Mitglied bei schwerwiegenden Straftaten oder Tatbeständen aus dem Vereinsleben auszuschließen.
Schutzvereinbarungen regeln Situationen besonderer Nähe zwischen Verantwortlichen im Sport und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.
Sie legen fest, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist. Dadurch tragen sie sowohl zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als auch zum Schutz der Trainer*innen vor falschen Verdächtigungen bei.
Bei geplanten Einzeltrainings wird nach Möglichkeit stets das Sechs-Augen-Prinzip oder das Prinzip der offenen Tür eingehalten.
Wenn Trainer*innen ein Einzeltraining für erforderlich halten, sollte möglichst eine weitere Person anwesend sein.
Ist dies nicht möglich, bleiben alle Türen bis zur Eingangstür offen beziehungsweise unverschlossen.
Notwendige Körperberührungen durch Trainerinnen, beispielsweise zur sportartspezifischen Hilfestellung, zur Demonstration einer Technik oder zur unterstützenden Führung bei Bewegungsabläufen, erfolgen ausschließlich mit dem Einverständnis der minderjährigen Tänzerinnen.
Körperkontakt aus Freude oder zum Trost, beispielsweise bei Siegerehrungen, geht grundsätzlich von den Kindern oder Jugendlichen aus.
Auch bei besonderen Erfolgen oder Anlässen einzelner Kinder oder Jugendlicher gewähren Trainer*innen grundsätzlich keine persönlichen Vergünstigungen und machen keine individuellen Geschenke.
Ausnahmen sind im Abschnitt „Abweichungen von Schutzvereinbarungen“ geregelt.
Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich nicht in den privaten Bereich von Trainer*innen, beispielsweise in deren Wohnung, mitgenommen.
Diese Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote im Zusammenhang mit Wettkämpfen.
Trainer*innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen und kleiden sich möglichst nicht gleichzeitig mit ihnen um.
Sollte eine gemeinsame Nutzung der Umkleide unvermeidbar sein, müssen sich mindestens drei Personen gleichzeitig in der Umkleide befinden.
Kinder und Jugendliche reisen grundsätzlich nicht allein mit Trainer*innen im Auto.
Trainer*innen übernachten nicht gemeinsam mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen in einem Hotelzimmer und teilen grundsätzlich keine Zimmer mit ihnen.
Trainer*innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.
Absprachen, die mit Kindern oder Jugendlichen getroffen werden, sind transparent und können jederzeit offen kommuniziert werden.
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen von einer der genannten Schutzvereinbarungen abgewichen werden müssen, ist dies im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.
Die Gründe für die Abweichung sind gemeinsam kritisch zu prüfen.
Eine Abweichung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen und wenn sie im konkreten Fall als notwendig und verantwortbar angesehen wird.
Dieser Leitfaden dient als Arbeitshilfe und Handlungsanweisung für den Umgang mit Verdachtsfällen interpersonaler Gewalt im Verein.
Wird ein Verdacht geäußert, beispielsweise von Eltern, Kindern, Jugendlichen, Vereinsmitgliedern oder Trainerinnen, muss dieser umgehend einem der Ansprechpartnerinnen, Frau Freitag oder Herrn Golombek, zur Kenntnis gebracht werden.
Alle Verdachtsfälle werden von Frau Freitag oder Herrn Golombek gründlich dokumentiert.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Die Ansprechpartner*innen informieren sofort den Vorstand des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. über die vorliegenden Anhaltspunkte.
Der Vorstand entscheidet gemeinsam mit den Ansprechpartner*innen über das weitere Vorgehen.
Dies kann beispielsweise die Weitergabe des Verdachtsfalls an die zuständigen Ansprechpartner*innen des Hessischen Tanzsportverbands umfassen.
Die Ansprechpartner*innen des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. führen keine eigenen Ermittlungen durch.
Ihre Aufgabe besteht in der Meldung, Dokumentation und Koordination der weiteren Schritte.
Ansprechpartner für Medienanfragen zu Verdachtsfällen ist ausschließlich der Vorstand.
Alle Verdachtsfälle werden in einem geschützten Bereich hinterlegt.
Der Zugriff ist ausschließlich dem Vorstand des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. sowie den zuständigen Ansprechpartner*innen gestattet.
Bei der Bewertung eines Verdachtsfalls ist zu unterscheiden, ob es sich um:
handelt.
Die jeweilige Einstufung bestimmt die einzuleitenden Maßnahmen.
Je nach Schweregrad können unter anderem folgende Schritte ergriffen werden:
Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 116 111
Hilfe-Portal und Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 08000 116 016
Dein Wohl und Deine Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.
Wir setzen uns dafür ein, dass Du respektvoll und achtsam behandelt wirst und Deinen Lieblingssport gewaltfrei und ungestört ausüben kannst.
Täter*innen haben bei uns keinen Platz.
Durch verschiedene Schutzvereinbarungen regeln wir Situationen, in denen besondere Nähe zwischen Trainer*innen und Dir entsteht.
Diese Vereinbarungen legen fest, welches Verhalten erlaubt und welches Verhalten nicht erlaubt ist.
Wenn aus einem nachvollziehbaren Grund von einer Regel abgewichen werden muss, wird dies vorher mit dem Vorstand abgesprochen.
Die Gründe werden gemeinsam kritisch geprüft.
Eine Abweichung ist nur möglich, wenn alle beteiligten Personen zustimmen und die Abweichung als notwendig und verantwortbar angesehen wird.
Ich entscheide, wer mich berühren darf.
Wenn mir etwas unangenehm ist, muss dieses Gefühl respektiert werden.
Ich darf auch gegenüber Erwachsenen oder deutlich älteren Personen Nein sagen.
Schlechte Geheimnisse darf und soll ich einer Person anvertrauen, der ich vertraue.
Es gibt viele kostenlose Hilfsangebote, an die ich mich wenden kann.
Die Schuld liegt immer bei der Täterin oder dem Täter.
Du kannst Dich an die Ansprechpartner*innen wenden, wenn:
Beratungs- und Präventionsstelle
Beratung, Unterstützung und Prävention bei sexueller Gewalt für Betroffene jeden Alters.
Telefon: +49 6181 256602
E-Mail: mail@lawine-ev.de