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Jugendschutz und Prävention interpersonaler Gewalt (PiG)

Prävention interpersonaler Gewalt

Der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. verurteilt jede Form von Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft auf das Schärfste und unterstreicht damit die Haltung des Deutschen Tanzsportverbands.

Jegliche Form von Gewalt, ob körperlicher, seelischer oder interpersonaler Art, wird von unserem Verein geächtet. Diese Grundhaltung ist in der Satzung des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. unter § 1 Absatz 8 verankert und wird durch die Erstellung eines Konzepts zur Prävention interpersonaler Gewalt (PiG) konsequent weitergeführt.

Kinder und Jugendliche verdienen unsere besondere Wertschätzung und Anerkennung. Sie benötigen – auch in unserem Verein – gute Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung sowie Schutz und Unterstützung durch die Gemeinschaft.

Dieses Schutzkonzept wird ernst genommen, aktiv umgesetzt, regelmäßig überprüft und an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Zudem wird es transparent kommuniziert.

Ansprechpartner*innen im Verein

  • Melanie Freitag
  • Andreas Golombek

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Tanzsportverbandes zum Thema Gewaltprävention sowie bei der Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Initiative wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen.

Konzept zur Prävention interpersonaler Gewalt(PiG)

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. Positionierung und Verankerung
  3. Nachweis der Eignung und Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern
    • 3.1 Ehrenkodex
    • 3.2 Erweitertes Führungszeugnis
    • 3.3 Selbstverpflichtungserklärung
  4. Schulungen und Fortbildungen zum Thema Prävention interpersonaler Gewalt
  5. Satzung
  6. Schutzvereinbarungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
    • 6.1 Leitfaden bei Verdachtsfällen
  7. Anhang: Informationsblatt für Tänzer*innen
  8. Ehrenkodex des DTV
  9. Selbstverpflichtungserklärung

Präambel

Unser Konzept zur Prävention interpersonaler Gewalt, kurz PiG, stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt.

Es richtet sich jedoch grundsätzlich gegen jede Form interpersonaler Gewalt in allen Altersgruppen. Die hier formulierten Grundsätze und Regeln finden daher in unserem Verein bei sämtlichen Fällen interpersonaler Gewalt Anwendung.

1. Positionierung und Verankerung

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Sensibilisierung für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie für sexuellen Missbrauch junger Menschen möchte der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. seine klare Haltung hierzu deutlich zum Ausdruck bringen.

Auszug aus unserer Satzung – § 1 Absatz 8

Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, unter anderem auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes.

Sie treten für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

Der Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. appelliert daher an alle Mitglieder sowie an alle Trainerinnen und Trainer, sich aktiv für den Kinderschutz und das Recht junger Menschen auf Unversehrtheit einzusetzen und die folgenden Leitlinien zu beachten.

Leitlinien zum Kinderschutz

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Unser Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen geprägt.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
  • Wir tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen und zu erhalten.
  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst wahr.
  • Wir gehen verantwortungsvoll mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung nicht.
  • Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
  • Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
  • Wir wenden keinerlei Form von Gewalt an – weder physischer, psychischer noch sexueller Art.
  • Wir sehen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern tragen aktiv zum Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch bei.
  • Wir achten auf mögliche Anhaltspunkte für Gefährdungen.
  • Bei einem ernsthaften Verdacht holen wir fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen ein.
  • Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein.
  • In der Kinder- und Jugendarbeit setzen wir nur Personen ein, deren persönliche Eignung außer Zweifel steht.
  • Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren sie über unsere Leitlinien zum Kinderschutz.

2. Nachweis der Eignung und Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern

Die Trainerinnen und Trainer des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. weisen ihre grundsätzliche Eignung für ihre Tätigkeit im Verein durch verschiedene Verpflichtungen und Nachweise nach.

Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsprofil können unterschiedliche Anforderungen gelten.

2.1 Ehrenkodex

Alle Trainerinnen und Trainer des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. unterzeichnen den Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes e.V. Der Ehrenkodex befindet sich im Anhang dieses Schutzkonzepts.

Der unterzeichnete Ehrenkodex wird zusammen mit dem jeweiligen Trainer*innenvertrag in der digitalen Datenbank des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. aufbewahrt.

Die Kontrolle der Vollständigkeit des einzureichenden Ehrenkodex der verpflichteten Personen obliegt dem Vorstand.

Der Ehrenkodex ist einmalig abzugeben und muss nicht regelmäßig erneuert werden.

2.2 Erweitertes Führungszeugnis

Zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes sind alle Personen, die im Verein regelmäßig oder wiederkehrend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Die Vorlage erfolgt jeweils zu Beginn der Tätigkeit. Zum Zeitpunkt der Vorlage darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als zwölf Monate sein.

Eine erneute Vorlage ist alle drei Jahre erforderlich. Die Nachverfolgung erfolgt durch den Vorstand des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V.

Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Vereins erforderlich.

Für ehrenamtlich tätige Personen stellt der Verein auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der das erweiterte Führungszeugnis beim zuständigen Bürgeramt in der Regel gebührenfrei beantragt werden kann.

Trainerinnen und Trainer, die für ihre Tätigkeit eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erhalten, beantragen das Führungszeugnis eigenständig. Die entstehenden Kosten werden vom Verein nicht erstattet.

Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

2.3 Selbstverpflichtungserklärung

Alle Personen, die kurzfristig als Kinder- und Jugendtrainer*innen im Verein eingesetzt werden, unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. Diese befindet sich im Anhang dieses Schutzkonzepts.

Mit ihrer Unterschrift bestätigen die betreffenden Personen, für das Thema Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert zu sein und keine Straftaten im Sinne der folgenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches begangen zu haben:

  • § 171 StGB – Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
  • §§ 174–174c StGB – unter anderem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • §§ 176–181a StGB – unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger sowie Zuhälterei
  • §§ 182–184f StGB – unter anderem sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistische Handlungen sowie Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
  • § 225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • §§ 232–236 StGB – unter anderem Menschenhandel, Entziehung Minderjähriger und Kinderhandel

Darüber hinaus verpflichten sich die kurzfristig als Kinder- und Jugendtrainer*innen eingesetzten Personen durch ihre Unterschrift zur Einhaltung des Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes e.V.

3. Schulungen und Fortbildungen

Im Verein tätige Kinder- und Jugendtrainer*innen nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema Prävention interpersonaler Gewalt (PiG) teil.

Die Ansprechpartner*innen für Prävention interpersonaler Gewalt absolvieren alle zwei Jahre Fortbildungen im Umfang von mindestens zwei Lerneinheiten zum Thema PiG.

4. Satzung

Gemäß der Satzung des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. ist ein Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein grundsätzlich möglich.

In § 6 Absatz 4 heißt es hierzu:

Der Ausschluss aus dem Verein kann unter anderem erfolgen:

  1. bei einem schweren Verstoß gegen die Vereinssatzung und in anderen Fällen schweren vereinsschädigenden Verhaltens;
  2. bei Nichterfüllung erheblicher mitgliedschaftlicher Pflichten gegenüber dem Verein;
  3. bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kundgabe extremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnungen und Handlungen, bei Sexismus, bei der Mitgliedschaft in extremistischen Parteien und Organisationen, wie zum Beispiel „Die Heimat“, sowie beim Tragen oder Zeigen extremistischer Kennzeichen und Symbole;
  4. bei einem Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes oder bei deren Missachtung.

Hierzu gehört unter anderem die Verletzung des Ehrenkodex gemäß § 1 Absatz 8 der Vereinssatzung im Umgang mit und bei der Betreuung von minderjährigen Vereinsmitgliedern.

Dies gilt auch bei Verfehlungen eines Mitglieds gegenüber minderjährigen Vereinsmitgliedern, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen.

Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn ein Mitglied außerhalb des Vereins wegen eines einschlägigen Delikts belangt wurde.

Außerdem kann sich der Vorstand vorbehalten, ein Mitglied bei schwerwiegenden Straftaten oder Tatbeständen aus dem Vereinsleben auszuschließen.

5. Schutzvereinbarungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Schutzvereinbarungen regeln Situationen besonderer Nähe zwischen Verantwortlichen im Sport und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

Sie legen fest, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist. Dadurch tragen sie sowohl zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als auch zum Schutz der Trainer*innen vor falschen Verdächtigungen bei.

5.1 Einzeltraining

Bei geplanten Einzeltrainings wird nach Möglichkeit stets das Sechs-Augen-Prinzip oder das Prinzip der offenen Tür eingehalten.

Wenn Trainer*innen ein Einzeltraining für erforderlich halten, sollte möglichst eine weitere Person anwesend sein.

Ist dies nicht möglich, bleiben alle Türen bis zur Eingangstür offen beziehungsweise unverschlossen.

5.2 Körperkontakt

Notwendige Körperberührungen durch Trainerinnen, beispielsweise zur sportartspezifischen Hilfestellung, zur Demonstration einer Technik oder zur unterstützenden Führung bei Bewegungsabläufen, erfolgen ausschließlich mit dem Einverständnis der minderjährigen Tänzerinnen.

Körperkontakt aus Freude oder zum Trost, beispielsweise bei Siegerehrungen, geht grundsätzlich von den Kindern oder Jugendlichen aus.

5.3 Geschenke und Vergünstigungen

Auch bei besonderen Erfolgen oder Anlässen einzelner Kinder oder Jugendlicher gewähren Trainer*innen grundsätzlich keine persönlichen Vergünstigungen und machen keine individuellen Geschenke.

Ausnahmen sind im Abschnitt „Abweichungen von Schutzvereinbarungen“ geregelt.

5.4 Aufenthalt im Privatbereich

Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich nicht in den privaten Bereich von Trainer*innen, beispielsweise in deren Wohnung, mitgenommen.

Diese Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote im Zusammenhang mit Wettkämpfen.

5.5 Duschen und Umkleiden

Trainer*innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen und kleiden sich möglichst nicht gleichzeitig mit ihnen um.

Sollte eine gemeinsame Nutzung der Umkleide unvermeidbar sein, müssen sich mindestens drei Personen gleichzeitig in der Umkleide befinden.

5.6 Reisen und Übernachtungen

Kinder und Jugendliche reisen grundsätzlich nicht allein mit Trainer*innen im Auto.

Trainer*innen übernachten nicht gemeinsam mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen in einem Hotelzimmer und teilen grundsätzlich keine Zimmer mit ihnen.

5.7 Geheimnisse

Trainer*innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.

Absprachen, die mit Kindern oder Jugendlichen getroffen werden, sind transparent und können jederzeit offen kommuniziert werden.

5.8 Abweichungen von Schutzvereinbarungen

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen von einer der genannten Schutzvereinbarungen abgewichen werden müssen, ist dies im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.

Die Gründe für die Abweichung sind gemeinsam kritisch zu prüfen.

Eine Abweichung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen und wenn sie im konkreten Fall als notwendig und verantwortbar angesehen wird.

6. Leitfaden bei Verdachtsfällen

Dieser Leitfaden dient als Arbeitshilfe und Handlungsanweisung für den Umgang mit Verdachtsfällen interpersonaler Gewalt im Verein.

6.1 Meldung eines Verdachts

Wird ein Verdacht geäußert, beispielsweise von Eltern, Kindern, Jugendlichen, Vereinsmitgliedern oder Trainerinnen, muss dieser umgehend einem der Ansprechpartnerinnen, Frau Freitag oder Herrn Golombek, zur Kenntnis gebracht werden.

6.2 Dokumentation

Alle Verdachtsfälle werden von Frau Freitag oder Herrn Golombek gründlich dokumentiert.

Die Dokumentation umfasst insbesondere:

  • den Zeitpunkt der Meldung;
  • die beteiligten Personen;
  • die beobachteten oder geschilderten Anhaltspunkte;
  • bereits getroffene Maßnahmen.

6.3 Information der Vereinsführung

Die Ansprechpartner*innen informieren sofort den Vorstand des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. über die vorliegenden Anhaltspunkte.

6.4 Festlegung des weiteren Vorgehens

Der Vorstand entscheidet gemeinsam mit den Ansprechpartner*innen über das weitere Vorgehen.

Dies kann beispielsweise die Weitergabe des Verdachtsfalls an die zuständigen Ansprechpartner*innen des Hessischen Tanzsportverbands umfassen.

Wichtige Grundsätze

  • Es gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip oder ein darüber hinausgehendes Mehr-Augen-Prinzip.
  • Entscheidungen werden niemals allein getroffen, sondern immer im Team der verantwortlichen Personen.
  • Der Schutz der betroffenen Personen hat jederzeit Vorrang.
  • Informationen werden ausschließlich an die für das Verfahren erforderlichen Personen weitergegeben.

Keine eigenständigen Ermittlungen

Die Ansprechpartner*innen des Tanzsportclubs Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. führen keine eigenen Ermittlungen durch.

Ihre Aufgabe besteht in der Meldung, Dokumentation und Koordination der weiteren Schritte.

Presseanfragen

Ansprechpartner für Medienanfragen zu Verdachtsfällen ist ausschließlich der Vorstand.

Geschützte Aufbewahrung

Alle Verdachtsfälle werden in einem geschützten Bereich hinterlegt.

Der Zugriff ist ausschließlich dem Vorstand des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. sowie den zuständigen Ansprechpartner*innen gestattet.

Abstufung von Verdachtsfällen

Bei der Bewertung eines Verdachtsfalls ist zu unterscheiden, ob es sich um:

  • einen unbegründeten Verdacht;
  • eine Grenzverletzung;
  • oder eine Straftat

handelt.

Die jeweilige Einstufung bestimmt die einzuleitenden Maßnahmen.

Mögliche Maßnahmen

Je nach Schweregrad können unter anderem folgende Schritte ergriffen werden:

  • Gefährdungsansprache
  • Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens im HTV oder DTV
  • Kündigung des Vertrags von angestellten Trainer*innen
  • Antrag auf Ausschluss aus dem Verein
  • Ausübung des Hausrechts bei Veranstaltungen des TSC Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V.

Öffentlich zugängliche Notfallnummern

Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 116 111

Hilfe-Portal und Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 08000 116 016

Anhang: Informationsblatt für Tänzer*innen

Deine Sicherheit steht an erster Stelle

Dein Wohl und Deine Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.

Wir setzen uns dafür ein, dass Du respektvoll und achtsam behandelt wirst und Deinen Lieblingssport gewaltfrei und ungestört ausüben kannst.

Täter*innen haben bei uns keinen Platz.

Durch verschiedene Schutzvereinbarungen regeln wir Situationen, in denen besondere Nähe zwischen Trainer*innen und Dir entsteht.

Diese Vereinbarungen legen fest, welches Verhalten erlaubt und welches Verhalten nicht erlaubt ist.

1. Einzeltraining

  • Bei Einzeltrainings gilt möglichst das Sechs-Augen-Prinzip oder das Prinzip der offenen Tür.
  • Wenn ein Einzeltraining notwendig ist, sollte immer eine zweite Person anwesend sein.
  • Ist das nicht möglich, bleiben alle Türen bis zur Eingangstür offen, sodass Du jederzeit den Raum verlassen kannst.

2. Körperkontakt

  • Körperliche Hilfestellungen, beispielsweise bei Techniken oder Bewegungsabläufen, erfolgen nur mit Deinem Einverständnis.
  • Körperkontakt zum Trost oder aus Freude, beispielsweise bei Siegerehrungen, geht immer von Dir aus.

3. Geschenke und Vergünstigungen

  • Trainer*innen machen keine persönlichen Geschenke und gewähren keine persönlichen Vergünstigungen.
  • Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand möglich.

4. Privatbereich

  • Kinder und Jugendliche werden nicht in die privaten Räume von Trainer*innen mitgenommen.
  • Dies gilt auch für Übernachtungen im Zusammenhang mit Wettkämpfen.

5. Duschen und Umkleiden

  • Trainer*innen duschen und ziehen sich nicht gleichzeitig mit Dir um.
  • Wenn eine gemeinsame Nutzung der Umkleide unvermeidbar ist, müssen mindestens drei Personen gleichzeitig anwesend sein.

6. Reisen und Übernachtungen

  • Du reist grundsätzlich nicht allein mit einer Trainerin oder einem Trainer im Auto.
  • Trainer*innen übernachten grundsätzlich nicht mit Dir im gleichen Zimmer.
  • Trainer*innen halten sich nicht allein mit Dir in einem Hotelzimmer auf.

7. Geheimnisse

  • Trainer*innen teilen keine Geheimnisse mit Dir.
  • Alles, was mit Dir besprochen oder vereinbart wird, kann offen kommuniziert werden.

8. Abweichungen von Schutzvereinbarungen

Wenn aus einem nachvollziehbaren Grund von einer Regel abgewichen werden muss, wird dies vorher mit dem Vorstand abgesprochen.

Die Gründe werden gemeinsam kritisch geprüft.

Eine Abweichung ist nur möglich, wenn alle beteiligten Personen zustimmen und die Abweichung als notwendig und verantwortbar angesehen wird.

Deine Rechte und Möglichkeiten

Mein Körper gehört mir

Ich entscheide, wer mich berühren darf.

Mein Gefühl ist richtig

Wenn mir etwas unangenehm ist, muss dieses Gefühl respektiert werden.

Ich darf Nein sagen

Ich darf auch gegenüber Erwachsenen oder deutlich älteren Personen Nein sagen.

Gute und schlechte Geheimnisse

Schlechte Geheimnisse darf und soll ich einer Person anvertrauen, der ich vertraue.

Ich darf mir Hilfe holen

Es gibt viele kostenlose Hilfsangebote, an die ich mich wenden kann.

Ich habe keine Schuld

Die Schuld liegt immer bei der Täterin oder dem Täter.

Ansprechpartner*innen im Verein

  • Melanie Freitag
  • Andreas Golombek

Du kannst Dich an die Ansprechpartner*innen wenden, wenn:

  • Du Fragen hast;
  • Du mehr über die Schutzmaßnahmen im Verein erfahren möchtest;
  • Dir etwas seltsam oder unangenehm auffällt;
  • Du selbst betroffen bist;
  • Du Dir wegen einer anderen Person Sorgen machst.

Externe Beratungsstelle

Lawine e.V.

Beratungs- und Präventionsstelle

Beratung, Unterstützung und Prävention bei sexueller Gewalt für Betroffene jeden Alters.

Telefon: +49 6181 256602
E-Mail: mail@lawine-ev.de